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   BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH   

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https://dejure.org/2011,76611
BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH (https://dejure.org/2011,76611)
BSG, Entscheidung vom 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH (https://dejure.org/2011,76611)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - B 13 R 12/11 BH (https://dejure.org/2011,76611)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Eine solche Verletzung liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Eine solche Verletzung liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Eine solche Verletzung liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Eine solche Verletzung liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Denn dies käme einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung gleich, die aber gemäß § 165 Satz 1 iVm § 144 Abs. 4 SGG nicht zur Zulassung der Revision führen und deshalb auch nicht gesondert mit der Beschwerde geltend gemacht werden kann (stRspr: Senatsbeschluss vom 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B- SozR 4-1500 § 192 Nr. 1).
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine ungeklärte Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt, von der angestrebten Entscheidung der Rechtssache im Revisionsverfahren somit erwartet werden kann, dass sie in einer bisher nicht geschehenen, jedoch das Interesse der Allgemeinheit berührenden Weise die Rechtseinheit herstellen, wahren oder sichern oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65 S 87; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine ungeklärte Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt, von der angestrebten Entscheidung der Rechtssache im Revisionsverfahren somit erwartet werden kann, dass sie in einer bisher nicht geschehenen, jedoch das Interesse der Allgemeinheit berührenden Weise die Rechtseinheit herstellen, wahren oder sichern oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65 S 87; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57).
  • LSG Bayern, 20.05.2009 - L 13 R 561/08

    Rente wegen Alters - widerspruchslose Einlassung nach § 99 Abs 2 SGG -

    Auszug aus BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
    Zudem hat sich das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen mit der EMRK auseinandergesetzt und hat durch seine ausdrückliche Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 20.5.2009 (L 13 R 561/08) auch die Ausführungen des Klägers zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.8.2006 (BGBl I 1897) hinreichend gewürdigt.
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